POSITIONSPAPIER

Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe unverzichtbar!

Positionspapier der ehrenamtlichen Initiativen und Netzwerke der Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil

Dieses Papier wurde von den Ehrenamtlichen der Netzwerke und Initiativen im Landkreis Rottweil erstellt. Im ersten Schritt wird die Arbeit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Allgemeinen (A) und speziell im Landkreis Rottweil (B), sowie deren Handlungsperspektiven nach innen (C) und außen (D) dargestellt. Darüber hinaus formuliert es die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreis aus Sicht der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (E). Das Papier bezieht Position zur ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil, es soll Verständnis schaffen und zwischen den Akteuren vermitteln, um eine gute und produktive Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und öffentlicher Hand zu ermöglichen.

A    Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

  • Die aktuelle Situation - und damit verbunden - die enge Zusammenarbeit von Engagierten, Zivilgesellschaft und Behörden, ist eine Herausforderung für alle Seiten.
  • Aktuell engagieren sich so viele Menschen wie nie zuvor in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe Baden-Württembergs. Sie kümmern sich zivilgesellschaftlich oder im Ehrenamt um eine würdige Unterbringung, Betreuung und Integration in den Kommunen. Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe unterstützt und bringt sich da ein, wo das Handeln von Verwaltung und Politik nicht ausreicht, eine angemessene Unterbringung und gute Integration in die Gesellschaft zu gewährleisten.
  • Gleichzeitig wächst der Druck auf die Engagierten. Immer mehr Geflüchtete kommen in den Kommunen an und immer öfter finden sich freiwillig Engagierte in der Position, gegenüber selbsternannten Asylkritikern die Willkommenskultur weiterhin hoch zu halten und für die Menschenrechte einzustehen.
  • Das ehrenamtliche Hilfesystem entlastet Bund, Länder und Kommunen in ihren Aufgaben in der Flüchtlingshilfe. Darüber hinaus werden staatliche Verantwortungsbereiche zunehmend in die Zivilgesellschaft und das Ehrenamt übertragen. Die engagierten Bürgerinnen und Bürger übernehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern Aufgaben der Betreuung und Integration. Das Engagement kann jedoch die aktuellen strukturellen Probleme nicht vollumfänglich lösen und benötigt gute Rahmenbedingungen und Ressourcen, sich diesen zunehmend anspruchsvollen Aufgaben und Herausforderungen professionell stellen zu können. Diese Rahmenbedingungen und Ressourcen müssen gemeinsam mit den Vertretern von Landkreis und Kommunen vor Ort geschaffen werden.
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B      Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil

Im Landkreis Rottweil sind aktuell 16 Helfernetzwerke tätig. Eine Schätzung aus den jeweiligen Gruppen ergibt aktuell ca. 750 Engagierte im gesamten Landkreis. Die genaue Zahl der Engagierten lässt sich nicht exakt festmachen, da das Engagement in den Initiativen und Netzwerken nicht an eine Mitgliedschaft oder eine verbindliche Vereinsstruktur gebunden ist.

Alle Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten gehen eine Selbstverpflichtung ein und engagieren sich so, wie es ihr persönlicher Rahmen und die eigenen Ressourcen hergeben. Unterdessen wächst die Zahl der Engagierten bald wöchentlich und vielerorts werden die Flüchtlinge selbst eingebunden und zum Engagement motiviert.

  • Die Aufgabenbereiche, die sich die Netzwerke und Initiativen in den Kommunen gegeben haben, ähneln sich. Zu den Schwerpunkten gehören:

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o Paten- und Lotsentätigkeiten: in Empfang nehmen bei Ankunft, Versorgung mit Notwendigem, Begleitung zu Behörden, Ärzten & Kliniken, Vermietern, Freizeitaktivitäten, Ansprechpartner für Alltagsfragen. Vermittlung und Begleitung zu Anwälten und Beratungsangeboten (Asyl- und Flüchtlingsrecht, Familienzusammenführung; Verbraucherschutz, Mietrecht, Vertragsrecht (z.B. Handyverträge)

o Bildung, Sprache und Verständigung: ehrenamtliche Deutsch- oder Alphabetisierungskurse für nicht anerkannte Flüchtlinge oder solche mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit und anerkannte Flüchtlinge, die keine Möglichkeit haben an staatlichen Angeboten teilzunehmen (z. B. Mütter mit kleinen Kindern), Dolmetschertätigkeit.

o Freizeitangebote: Beschäftigungs- und Begegnungsmöglichkeiten schaffen.

o Wohnen und Mobilität: Transporte und Fahrdienste (Hilfe bei Umzug oder wenn ÖPNV nicht greift). Unterstützung bei Umzügen und Instandsetzung von Wohnraum.

o Verwaltung und Verteilung: von Materialspenden und Geldspenden

o Gesundheit: Vermitteln von adäquater therapeutischer Behandlung

o Aufklärung und Informationen zur Flüchtlingsthematik in der Kommune.

Hinzu kommen koordinierende und administrative Tätigkeiten, wie die Gestaltung von Einsatzplänen, Mitarbeiterverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung, digital und analog.

Die Ausgestaltung der Aufgaben und Angebote in den jeweiligen Netzwerken und Initiativen ist abhängig von den Kapazitäten und Ressourcen vor Ort (Ehrenamtliche, Finanzmittel, Unterstützung durch die Kommunen und Bürger).

  • Abgrenzungsbereiche müssen dort vorgenommen werden, wo Aufgabenbereiche der Behörden, Verwaltungen und Ämter liegen. Hierzu gehören unter anderem:
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o Maßnahmen der Arbeits- und Beschäftigungsvermittlung. Die Zuständigkeit obliegt dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit und wird ggf. auf die Bildungsträger übertragen. Flüchtlinge, die (noch) nicht durch diese Maßnahmen gefördert werden, können dabei unterstützt werden, ein überbrückendes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, um eine sinnvolle Tagesstruktur für sich zu schaffen.

o Vermittlung in Wohnraum.

Zuständig für die vorläufige Unterbringung von Asylsuchenden in eine Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung ist der Landkreis

Zuständig für die Anschlussunterbringung von Asylsuchenden, die bleibeberechtigt sind, sind die Kommunen.

Kommunen sowie wie Geflüchtete, die in Anschlussunterbringung sind/kommen, können bei der Wohnungssuche unterstützt werden. Hier gilt allerdings zu beachten, dass das Jobcenter oder das Sozialamt Mietkosten übernimmt, so lange kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Die Genehmigung für eine Wohnung ist vom entsprechenden Kostenträger einzuholen.

C      Handlungsperspektiven nach innen

•    Die Initiativen und Netzwerke im Landkreis Rottweil professionalisieren die Arbeit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, soweit das im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit und mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist.

•    Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe basiert nicht auf blindem und politischem Aktionismus. Basis der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Landkreis     Rottweil sind

o    die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

o    die Anerkennung der deutschen Gesetzgebung

Ziel ist es, den Flüchtenden für die Dauer ihres Aufenthalts eine würdige Unterbringung zu schaffen und ihre Integration zu ermöglichen.

•    Die Initiativen und Netzwerke sorgen für Informationsmaterial und Basiswissen zur ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe für ihre Engagierten. Qualifizierungsangebote der verschiedenen Anbieter werden den Engagierten publik gemacht und Teilnahmen daran ermöglicht. In regelmäßigen Abständen treffen sich die Initiativen und Netzwerke zum landkreisweiten Austausch.

•    Je größer ein Netzwerk/Initiative und umfangreicher ihre Aufgabenbereiche, desto wichtiger ist es, Transparenz und nachvollziehbare Strukturen zu schaffen. Ansprechpartner für entsprechende Bereiche geben den Engagierten Orientierung und vermeiden, dass bei Kontaktaufnahme mit Ämter und Behörden mehrere Personen zu einem Fall Kontakt aufnehmen.

•    Das Einbringen der Bürgerinnen und Bürger in das Netzwerk/die Initiative ist nicht selbstverständlich. Ihnen soll mit Anerkennung und Wertschätzung begegnet werden. Jeder bringt sich in dem Maße ein, wie es seine/ihre persönlichen Ressourcen und Rahmenbedingungen hergeben. Die Sprecherinnen/Sprecher bzw. Leitungsteams tragen dafür Sorge, dass ihre Mitglieder in Verantwortung genommen, aber vor Überforderung geschützt werden.

D      Handlungsperspektiven nach außen

•  Das ehrenamtliche Hilfesystem entlastet den Landkreis Rottweil und dessen Kommunen. Verantwortungsbereiche werden in die Zivilgesellschaft und das Ehrenamt getragen und von Kommunen und dem Landkreis in Anspruch genommen.

•  In der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil sind Menschen unterschiedlichster Professionen tätig, welche sie in ihr Engagement einfließen lassen.

Menschen aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Handwerksbereich ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen, Juristen, Bürokaufleute und viele mehr bringen ihr Wissen, ihre Interessen und ihr Können in die Arbeit ein. Ehrenamtliche sind mehr als „nur“ Ehrenamtliche, sie sind Experten ihrer Arbeit.

•  Die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil arbeitet nach dem Grundsatz ‚Hilfe zu Selbsthilfe’. Sie schafft kein Abhängigkeitsverhältnis, sondern befähigt Asylsuchende sich selbst in ihrem Sozialraum zurecht zu finden.

•  Die Integration von Flüchtlingen in den Sozialraum und in unsere Gesellschaft ist ein Ziel der Flüchtlingshilfe. Um dies zu erreichen soll(en):

o    Sprache vermittelt werden.

o    Flüchtlinge in die ehrenamtliche Arbeit eingebunden werden.

o    Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden.

o    eine Willkommenskultur gelebt und in der Kommune vermittelt werden.

 

•    Die Netzwerke und Initiativen arbeiten interkommunal im Landkreisnetzwerk zusammen. Der Austausch findet regelmäßig statt. Bei Bedarf sollen entsprechende Vertreter des Landkreises anwesend sein.

E             Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit

•    Um die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen gut bewältigen zu können, benötigen die Initiativen und Netzwerke gute Rahmenbedingungen und Ressourcen.

•    Ansprechpartner und Kommunikation

o    Verlässliche Ansprechpartner von Seiten der Netzwerke/Initiativen und in den Kommunen, auf dem Landratsamt/Gesundheits- und Versorgungsamt und weiteren kooperierenden Ämtern und Behörden sind notwendig. Diese Ansprechpartner sollen bei Bedarf in Sitzungen eingeladen werden können.

o    Es ist notwendig, dass klare Absprachen von Zuständigkeiten zwischen Landratsamt und Netzwerken regelmäßig, mindestens viermal im Jahr, erfolgen und von allen Seiten transparent gemacht und gelebt werden.

o    Informationen, die die Arbeit mit den Flüchtlingen betreffen, sollen, wenn möglich, zeitnah mitgeteilt werden, damit die Initiativen und Netzwerke angemessen reagieren und ihre Ehrenamtlichen aktivieren können. Dies betrifft vor allem die möglichst frühzeitigen Informationen über Neuankunft, Ausreise/Abschiebung und Gesundheit.

•    Unterstützung durch die Kommunen

o    Von den Kommunen sollten nach Möglichkeit „Beauftragte für Flüchtlinge und Integration“ genannt werden. Das Integrationsministerium hat das Förderprogramm VwV-Integration dahingehend angepasst, dass nun auch die Einsetzung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zu diesem Zweck förderfähig sind. Diese Ansprechstelle kann dann die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten vor Ort bilden, die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mit steuern.

o    Die Netzwerke und Initiativen müssen von ihren Kommunen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Engagierten fördert eine gute Flüchtlingshilfe und somit Integrationsarbeit und Engagement in den Kommunen.

o    Unterstützung von kommunaler Seite in Bezug auf die Infrastruktur sollte im Rahmen der Möglichkeiten der Kommune selbstverständlich sein. (Nutzung von Transportfahrzeugen, ggf. Lagerräumen, Begegnungsstätten)

o    Ein geregelter Versicherungsschutz der Engagierten soll durch die Kommune gewährleistet werden. „Ehrenamtliche und unentgeltliche Helfer/- innen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, sind dabei versichert, wenn sie hierzu von den Gemeinden beauftragt werden. Der Auftrag ist an keine Form gebunden und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Ein allgemeiner Aufruf an die Bürger/-innen erfüllt die Voraussetzungen für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes dagegen nicht. Als Nachweis für den Auftrag ist es sinnvoll, dass die Kommune Listen führt, aus denen ersichtlich ist, wer welche Aufgaben wahrnimmt. Eine namentliche Meldung der Helfer/-innen an die Unfallkasse Baden-Württemberg im Vorfeld ist nicht erforderlich.“ (UKBW; Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Flüchtlingshilfe)

•    Koordination und Organisation

o    Die Initiativen und Netzwerke im Landkreis Rottweil arbeiten selbstorganisiert. Die Ausgestaltung der Aufgaben und Bereiche übernehmen die Engagierten in Eigenverantwortung.

o    Im Landkreis Rottweil sind viele Netzwerke und Initiativen bereits vor dem Hauptamt in der Flüchtlingshilfe unterwegs. Es liegt in der Verantwortung der Kommunen, Doppelstrukturen zu vermeiden. Besonders kontraproduktiv für die Arbeit in der Flüchtlingshilfe ist die Schaffung von Doppelstrukturen, wenn dadurch Fördergelder bezogen werden können. Eine Koordination und Vernetzung der jeweiligen Partner ist unabdingbar und im Sinne der Flüchtlingsarbeit notwendig.

•    Sicherheit für die freiwillig Engagierten und Geflüchtete

Die Arbeit in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe birgt vielfach Zündstoff für verschiedene Gruppierungen.

o    Netzwerke und Initiativen sollen möglichst frühzeitig Kenntnis über Situationen und Sachverhalte erhalten, die ihre Arbeit und ihre Sicherheit vehement gefährden können. Insbesondere sind hier Informationen über Aktionen radikaler und radikalisierender Gruppierungen gemeint.

Das vorliegende Positionspapier stellt die grundlegende Ausrichtung der Arbeit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Landkreis Rottweil dar. Es wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und an politische und gesellschaftliche Veränderungen angepasst.

 

Das Positionspapier wurde einstimmig von den Netzwerken und Initiativen des Landkreises Rottweil am 21.1.2016 in im Großen Sitzungssaal des Dunninger Rathauses beschlossen und den Vertretern des Landkreises und der Kommunen am 27.1.2016 vorgelegt.

16 Initiativen mit 753 Ehrenamtlichen (Stand: 26.1.2016)

 

alphabetische Reihenfolge:

Flüchtlingshilfe 'Brückenbauer', Deißlingen (30 Ehrenamtliche)

Flüchtlingshilfe, Dietingen (12)

Asylkreis Dornhan-Leinstetten (30)

Asylkreis Dornhan-Marschalkenzimmern (15)

Asylkreis Dornhan-Stadt (45)

Netzwerk 'Miteinander', Dunningen (60)

Flüchtlingsinitiative Eschbronn (35)

Flüchtlinge in Fluorn-Winzeln daheim (9)

Netzwerk 'Offene Hände', Oberndorf (70)

Freundeskreis Asyl Rottweil (182)

Netzwerk Willkommen, Schramberg-Lauterbach (90)

Arbeitskreis Asyl, Schenkenzell (45)

Netzwerk Flüchtlingshilfe, Schiltach (30)

AK Flüchtlingshilfe Sulz a.N. (70)

AK Flüchtlingshilfe Vöhringen (5)

Flüchtlingshilfe, Zimmern ob Rottweil (25)

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